Steuerfinanzwirt/in
§ 1 Studienziel/-inhalt
Der Selbststudiengang "Steuerfinanzwirt/in" orientiert sich an den Lerninhalten für die Kammerausbildung zum/zur Steuerfachwirt/in. Er kann entsprechend auch neben einem Lehrgang der Steuerberaterkammer zur ergänzenden Vorbereitung auf die Kammerprüfung verwendet werden.
Der Lehrstoff wird durch Studienmodule mit Fragen, Antworten, Übungsaufgaben, Fällen sowie im größeren Zusammenhang teilweise fächerübergreifend in der Anwendung vermittelt. Die Lehre erfolgt beim ADS-Studium durch Studienmodule und Selbstüberprüfung.
Studieninhalt:
Vermittlung vertieften Fachwissens für Personen die an einer qualifizierten Mitarbeit/Leitung in Steuerberatungs-/Wirtschaftsprüfungskanzleien oder in entsprechenden Abteilungsfunktionen von Unternehmen aller Bereiche interessiert sind.
1. STUDIENSEMESTER
1. Monat: Grundlagen der Buchführung A
2. Monat: Grundlagen der Buchführung B
3. Monat: Grundlagen der Buchführung C
4. Monat: Steuerliche Grundlagen, Einkommensteuerrecht I
5. Monat: Einkommensteuerrecht II
6. Monat: Einkommensteuerrecht III, Lohnsteuer, Kirchensteuer
2. STUDIENSEMESTER
7 Monat: Umsatzsteuerrecht, Gewerbesteuerrecht I
8 Monat: Gewerbesteuerrecht II, Körperschaftsteuer
9. Monat: Bilanzen A
10. Monat: Bilanzen B
11. Monat: Abgabenordnung, Steuerverfahrensrecht, Finanzgerichtsordnung
12. Monat: Erbschaftssteuer, Grundsteuer, Internationales Steuerrecht
3. STUDIENSEMESTER
13. Monat: Allgemeines Zivilrecht BGB AT
14. Monat: Vertragsrecht
15. Monat: Unternehmensrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
16. Monat: Büroorganisation und Büroverwaltung
17. Monat: Kanzleimarketing
18. Monat: Steuerberaterrecht und Steuerberatergebührenverordnung
4. STUDIENSEMESTER
19. Monat: Unternehmensführung
20. Monat: Finanzierung
21. Monat: Kosten- und Leistungsrechnung
22. Monat: Allgemeines Verwaltungsrecht
23. Monat: Personalwesen
24. Monat: Arbeitsrecht
§ 2 Studienzeit/Anrechnung
Die reguläre Studiendauer beträgt vier Semester. Um insbesondere für berufsbegleitend Studierende eine gleichmäßige zeitliche Auslastung zu erreichen, ist der Studieninhalt auf 24 Monats-Lehrmodule verteilt. Die Studienleistung erfolgt dementsprechend monatlich. Der Versand eines Monats - Lehrmoduls erfolgt jeweils zum Monatsbeginn. Eine zeitliche Sonderstrukturierung bei besonderen Vorkenntnissen ist auf Anfrage möglich.
§ 3 Vorbildung
Als Vorbildung sollte ein mittlerer Schulabschluss in Verbindung mit einer Berufsausbildung vorhanden sein.
§ 4 Abschluss
Sie erhalten nach Abschluss des Lehrgangs die FSH-Teilnahmebescheinigung mit Angabe aller Fachgebiete.
§ 5 Beginn, Dauer, Studiengebühren
Die reguläre Dauer des Fachstudiums beträgt vier Semester.
Der Studienbeginn ist jeweils zum Anfang eines Monats möglich.
Studiengebühren:
Regelstudium (4 Semester):
24 Monatszahlungen in Höhe von 185,- € (4.440,- €)
Intensivstudium mit verkürzter Dauer (2 Semester):
12 Monatszahlungen in Höhe von 370,- € (4.440,- €)
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